Reform der Wohneigentumsbesteuerung: Systemwechsel 2028
Am 28. September 2025 haben die Schweizer Stimmberechtigten mit 57,7 % Ja-Stimmen die Reform der Wohneigentumsbesteuerung angenommen. Dies führt zum Wegfall des Eigenmietwerts, aber auch zum Ende der steuerlichen Abzüge für Sanierungen.
Wichtigste Frist: 31. Dezember 2027
Ab dem 1. Januar 2028 fällt die steuerliche Abzugsfähigkeit für energetische Sanierungen und Unterhalt voraussichtlich komplett weg.
Investitionen sollten daher bis Ende 2027 abgeschlossen sein.
1. Heizung & Energie
| Leistung & Details | Abzugsfähigkeit (bis 2028) | Finanzieller Vorteil* |
|---|---|---|
| Wärmepumpen-Systeme Ersatz fossiler Öl- oder Gasheizungen durch Luft-Wasser oder Erdsonden-Wärmepumpen. |
100 % energetisch | Steuerabzug + Fördergelder |
| Rückbau & Entsorgung Demontage der Altanlage, Tankreinigung und fachgerechte Entsorgung von Altlasten. |
100 % energetisch | Voll abzugsfähig |
| Fussbodenheizung & Verteilung Sanierung oder Ersatz der Wärmeverteilung zur Effizienzsteigerung der neuen Heizung. |
100 % werterhalt | ca. 25 % Steuerersparnis |
| Pellet- & Holzfeuerungen Installation CO2-neutraler Heizsysteme inklusive Lagerraum-Umbau. |
100 % energetisch | Voll abzugsfähig |
2. Sanitär & Infrastruktur
| Leistung & Details | Abzugsfähigkeit (bis 2028) | Langfristige Wirkung |
|---|---|---|
| Leitungsersatz (Wasser/Abwasser) Grundsanierung veralteter Steigleitungen und Kellerverteilungen zur Werterhaltung. |
100 % werterhalt | Schutz vor Wasserschäden |
| Wasserenthärtung & Kalkschutz Einbau von Anlagen zum Schutz der gesamten Hausinstallation und Haushaltgeräte. |
100 % werterhalt | Längere Lebensdauer der Technik |
| Energetische Bad-Sanierung Ersatz durch wasser- und energiesparende Armaturen sowie effiziente Warmwassersysteme. |
100 % energetisch | Reduzierte Energiekosten |
| Umbauten & Modernisierung Austausch bestehender Sanitärobjekte durch zeitgemässe Standards ohne Luxus-Mehrwert. |
100 % werterhalt | Direkte Steuerreduktion |
Sanierungs-Vergleich: Vor vs. Nach 2028
Berechnen Sie, wie sich der Wegfall der Steuerabzüge auf Ihre Investition auswirkt.
*Basis: Angenommener Grenzsteuersatz von 25 %. Nach dem Systemwechsel 2028 entfällt die Abzugsfähigkeit für energetische Massnahmen voraussichtlich komplett.