Sanitär und Heizung Brugg

Systemwechsel 2028: Steuerabzüge jetzt sichern

Handeln Sie bis Ende 2027 – bevor die Vorteile wegfallen

Nach dem Ja zur Reform vom 28.09.2025 (57,7 %) endet die Abzugsfähigkeit für Sanierungen voraussichtlich 2028. Sichern Sie sich jetzt noch die vollen Steuervorteile für Ihre Projekte in Sanitär und Heizung.

Reform der Wohneigentumsbesteuerung: Systemwechsel 2028

Am 28. September 2025 haben die Schweizer Stimmberechtigten mit 57,7 % Ja-Stimmen die Reform der Wohneigentumsbesteuerung angenommen. Dies führt zum Wegfall des Eigenmietwerts, aber auch zum Ende der steuerlichen Abzüge für Sanierungen.

Wichtigste Frist: 31. Dezember 2027

Ab dem 1. Januar 2028 fällt die steuerliche Abzugsfähigkeit für energetische Sanierungen und Unterhalt voraussichtlich komplett weg.

Investitionen sollten daher bis Ende 2027 abgeschlossen sein.

1. Heizung & Energie

Leistung & Details Abzugsfähigkeit (bis 2028) Finanzieller Vorteil*
Wärmepumpen-Systeme
Ersatz fossiler Öl- oder Gasheizungen durch Luft-Wasser oder Erdsonden-Wärmepumpen.
100 % energetisch Steuerabzug + Fördergelder
Rückbau & Entsorgung
Demontage der Altanlage, Tankreinigung und fachgerechte Entsorgung von Altlasten.
100 % energetisch Voll abzugsfähig
Fussbodenheizung & Verteilung
Sanierung oder Ersatz der Wärmeverteilung zur Effizienzsteigerung der neuen Heizung.
100 % werterhalt ca. 25 % Steuerersparnis
Pellet- & Holzfeuerungen
Installation CO2-neutraler Heizsysteme inklusive Lagerraum-Umbau.
100 % energetisch Voll abzugsfähig

2. Sanitär & Infrastruktur

Leistung & Details Abzugsfähigkeit (bis 2028) Langfristige Wirkung
Leitungsersatz (Wasser/Abwasser)
Grundsanierung veralteter Steigleitungen und Kellerverteilungen zur Werterhaltung.
100 % werterhalt Schutz vor Wasserschäden
Wasserenthärtung & Kalkschutz
Einbau von Anlagen zum Schutz der gesamten Hausinstallation und Haushaltgeräte.
100 % werterhalt Längere Lebensdauer der Technik
Energetische Bad-Sanierung
Ersatz durch wasser- und energiesparende Armaturen sowie effiziente Warmwassersysteme.
100 % energetisch Reduzierte Energiekosten
Umbauten & Modernisierung
Austausch bestehender Sanitärobjekte durch zeitgemässe Standards ohne Luxus-Mehrwert.
100 % werterhalt Direkte Steuerreduktion

Sanierungs-Vergleich: Vor vs. Nach 2028

Berechnen Sie, wie sich der Wegfall der Steuerabzüge auf Ihre Investition auswirkt.

*Basis: Angenommener Grenzsteuersatz von 25 %. Nach dem Systemwechsel 2028 entfällt die Abzugsfähigkeit für energetische Massnahmen voraussichtlich komplett.