Eigenmietwert: Abschaffung ab Steuerjahr 2029
Der Bundesrat setzt die Reform der Wohneigentumsbesteuerung auf den 1. Januar 2029 in Kraft. Ab dann entfällt die Besteuerung des Eigenmietwerts bei selbst genutztem Wohnraum.
Gesetzliche Lage
Gleichzeitig entfällt der Unterhaltskostenabzug bei selbst genutztem Eigentum. Energiesparinvestitionen und Sanierungen sollten deshalb steuerlich früh geplant werden – bis Ende 2028 gelten die heutigen Regeln.